Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Anlage 3 zu § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Veröffentlichungsdatum: 01. August 2025
Letzte Überprüfung: 03. September 2025
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der Energy2day GmbH.
Die Energy2day GmbH misst der digitalen Barrierefreiheit eine hohe Bedeutung bei. Unser Ziel ist es, allen Nutzer:innen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – ein barrierefreies, inklusives Online-Erlebnis zu ermöglichen. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) sowie an den geltenden nationalen und internationalen Standards, darunter die EN 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die dazugehörige Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).
Unser Anspruch ist es, sämtliche digitalen Angebote verständlich, einfach zugänglich und für alle nutzbar zu gestalten.
Unsere digitalen Angebote richten sich an Verbraucher:innen zur Information sowie zur Abwicklung von Strom- und Gasverträgen. Über die Website www.freihaus-energie.de können Nutzer:innen Tarife einsehen, Informationen abrufen und den Kundenservice kontaktieren. Im Kundenportal login.energy2day.de lassen sich individuelle Vertragsdaten, Zählerstände, Rechnungen und weitere Vertragsfunktionen verwalten.
Derzeit bestehen noch Defizite in folgenden Bereichen:
In Deutschland ist dies:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: marktueberwachung@lvwa.sachsen-anhalt.de
Website: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Veröffentlichungsdatum: 01. August 2025
Letzte Überprüfung: 03. September 2025
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der Energy2day GmbH.
Die Energy2day GmbH misst der digitalen Barrierefreiheit eine hohe Bedeutung bei. Unser Ziel ist es, allen Nutzer:innen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – ein barrierefreies, inklusives Online-Erlebnis zu ermöglichen. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) sowie an den geltenden nationalen und internationalen Standards, darunter die EN 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die dazugehörige Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).
Unser Anspruch ist es, sämtliche digitalen Angebote verständlich, einfach zugänglich und für alle nutzbar zu gestalten.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die nach dem BFSG relevanten digitalen Dienstleistungen der Energy2day GmbH auf der Website www.freihaus-energie.de. Sie wurde am 30. Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.Beschreibung der Dienstleistungen
gemäß § 1 Absatz 3 i.V.m. § 2 Nummer 26 und Anlage 3 BFSGUnsere digitalen Angebote richten sich an Verbraucher:innen zur Information sowie zur Abwicklung von Strom- und Gasverträgen. Über die Website www.freihaus-energie.de können Nutzer:innen Tarife einsehen, Informationen abrufen und den Kundenservice kontaktieren. Im Kundenportal login.energy2day.de lassen sich individuelle Vertragsdaten, Zählerstände, Rechnungen und weitere Vertragsfunktionen verwalten.
Beschreibung der Nutzung und technischen Voraussetzungen
Die Nutzung erfolgt webbasiert und ist über gängige Browser auf Desktop-PCs, Tablets und Smartphones möglich. Der Zugang ist entweder anonym (Website) oder nach Anmeldung (Kundenportal) möglich. Zusätzlich stehen E-Mail, Telefon und Kontaktformulare als ergänzende Kommunikationskanäle zur Verfügung.Stand der Barrierefreiheit
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entspricht die Website sowie das Kundenportal nicht vollständig den Anforderungen gemäß §?3 Absatz 2 BFSG i.V.m. der EN 301 549 und den WCAG 2.1 (Stufe AA).Derzeit bestehen noch Defizite in folgenden Bereichen:
- Barrierefreie Gestaltung der Benutzeroberflächen (§?6 BFSGV)
- Mehrkanalige und wahrnehmbare Bereitstellung von Informationen (§?12 Abs. 2 BFSGV)
- Barrierefreie Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen (§?19 BFSGV)
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Angebote. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte über einen der folgenden Wege:- E-Mail: info@freihaus-energie.de
- Telefon: +49 89 - 70 80 99 88 10
- Online-Formular: https://freihaus-energie.de/kontakt/
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie mit unserer Rückmeldung zu Ihrem Anliegen nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle Ihres EU-Mitgliedstaats wenden.In Deutschland ist dies:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: marktueberwachung@lvwa.sachsen-anhalt.de
Website: www.lvwa.sachsen-anhalt.de