Wissenswertes zum Thema StrompreiseIn unserer Service-Rubrik FAQ haben wir bereits die meisten Fragen unserer Kunden zum Thema „Energie“ und „Stromanbieter wechseln“ beantwortet. Alle, die es noch genauer wissen wollen und die sich mit „Strom“ eingehender befassen möchten, finden auf dieser Webseite interessante Informationen, Profi-Antworten und alles Wissenswerte zum Thema Strompreise. 1. Wie hoch ist der Grundpreis pro Monat?Der Grundpreis (meist abgerechnet pro Monat) ist Bestandteil des Strompreises. Er ist abhängig von der benötigten Leistung und fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird. Es handelt sich dabei also um ein verbrauchsunabhängiges Entgelt, das von Ihrem örtlichen Grundversorger für die Strombelieferung erhoben wird. Bei einigen Lieferanten wird bei einem bestimmten Stromverbrauch pro Jahr kein Grundpreis mehr erhoben.2. Wie hoch ist der Arbeitspreis pro Monat?Der Arbeitspreis ist Bestandteil des Strompreises und zwar das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Cent pro Kilowattstunde.3. Kostet die Netznutzung extra?Das Netznutzungsentgelt, als Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch die unterschiedlichen Netze, wird von den Netzbetreibern erhoben, die für den Ausbau, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Jeder, der das Netz nutzt, – gleichgültig ob Stromlieferant oder Stromkunde – ist zur Zahlung verpflichtet.4. Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtliche Stromnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragter Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Stromzählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist.5. Wird zusätzlich eine Konzessionsabgabe erhoben?Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung von Wegerechten für Leitungen und Kabel der Netzbetreiber durch die Kommunen. Genauso wie Messung und Ablesung sind auch Konzessionsabgaben im Netznutzungsentgelt inbegriffen und werden Ihnen nicht separat berechnet.6. Gibt es Mehrkosten wegen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?Die KWK-Umlage wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetz (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erhoben. Auch sie ist bereits im Netznutzungsentgelt enthalten.7. Wird die Stromsteuer extra berechnet?Die Erhebung einer Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, ist begründet mit der Förderung von klimapolitischen Zielen und soll zusätzlich eine Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes erreichen. Sie ist bereits in unserem dennoch günstigen Arbeitspreis enthalten.8. Muss ich Vorkasse leisten oder Pakettarife bezahlen?frei Haus Energy vertraut den Kunden. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben: Es werden somit keine Beträge für Vorkasse erhoben. |



Dieser Tarif beinhaltet 3 Monate Preisgarantie: Innerhalb dieser Zeit wird der Preis, auch wenn der Grundversorger erhöht, nicht angehoben (Bruttopreisgarantie). Gültig ab Belieferungsdatum.
Die endgültige Höhe Ihrer Abschlagszahlung ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Vorjahresverbrauch, der uns erst von Ihrem Vorversorger mitgeteilt wird. Die Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben (brutto), bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Der genannte Jahrespreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen.
Als Basis zur Berechnung dienen die Nettopreise (Grundpreis/Monat: 0 € und Arbeitspreis/kWh: ct.) plus 19% Mehrwertsteuer.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Der Wechsel-Bonus in Höhe von 200 € wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.
Jede kWh ist mindestens 1 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif des örtlichen Grundversorgers
frei Haus Energy jetzt auch aus 100% Wasserkraft
Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.
Der Wechsel-Bonus in Höhe von 200 € wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Die Ersparnis beinhaltet alle Rabatte während der Laufzeit.