Fragen und Antworten1. Wie funktioniert der Wechsel zu frei Haus Energy?Sie müssen lediglich das Online-Formular ausfüllen und absenden. Den Rest – auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Gasversorger – übernimmt frei Haus Energy für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Altvertrag nicht selbst. Die Gasbelieferung durch frei Haus Energy kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Widerrufsrecht und den für alle Gaslieferanten verbindlichen Regelungen zur Gasbelieferung frühestens zu Beginn des übernächsten Kalendermonats über-nommen werden, wenn zum Monatsletzten die Widerrufsfrist bereits ausgelaufen ist. Im Fall eines Neueinzugs ist die Anmeldung auch rückwirkend möglich (maximal 4 Wochen). Genauere Informationen rund um das Thema können Sie gerne bei unseren Mitarbeitern in unserer Interessentenhotline einholen.2.Welche Angaben benötige ich bei einem Wechsel zu frei Haus Energy?Für Ihren Wechsel zu uns benötigen wir neben Ihrem Namen und der Gaslieferanschrift insbesondere Ihre Gaszählernummer und den Gasverbrauch des vergangenen Jahres. Alle Angaben finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren halten Sie bitte auch Ihre Bankverbindung bereit.3. Wie lange dauert der Wechsel zu frei Haus Energy?Die Gasbelieferung durch frei Haus Energy kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Widerrufsrecht und den für alle Gaslieferanten verbindlichen Regelungen zur Gasbelieferung frühestens zu Beginn des übernächsten Kalendermonats übernommen werden, wenn zum Monatsletzten die Widerrufsfrist bereits ausgelaufen ist. Im Fall eines Neueinzugs ist die Anmeldung auch rückwirkend möglich (maximal 4 Wochen). Genauere Informationen können Sie gerne bei unseren Mitarbeitern in unserer Interessentenhotline erfragen. Entscheidend sind zudem die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Lieferanten haben. Diese finden Sie in der Regel in den Tarifbestimmungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.4. Ich wohne zur Miete. Kann ich auch zu frei Haus Energy wechseln?Wenn Sie eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung beziehen, ist ein Wechsel zu uns problemlos möglich.5. Kann ich auch dann als Mieter zu frei Haus Energy wechseln, wenn das Haus mit einer zentralen Gasheizung für alle Mietparteien ausgerüstet ist?In diesem Fall wird der Wärmeverbrauch in der Wohnung festgestellt und die Heizkosten über die Verbrauchsabrechnung umgelegt. Der Gaszähler ist somit nicht ausschließlich Ihnen zugeordnet und die Entscheidung über einen Lieferantenwechsel kann daher nicht durch Sie getroffen werden. Als Mieter können Sie aber auf Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter zugehen und auf die Möglichkeit des günstigen Bezugs von Gas durch frei Haus Energy hinweisen.6. Ist der Beginn der Belieferung genau vorhersagbar?Unsere Mitarbeiter werden sich bemühen, Ihren Wunschtermin für die Übernahme der Belieferung einzuhalten. Bei der Umstellung sind wir jedoch sowohl von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch der des örtlichen Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie über den Liefertermin schriftlich informieren. Durch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen auch erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, halten wir Sie selbstverständlich informiert. In keinem Fall wird es jedoch zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommen.7. Mein bisheriger Vertrag hat noch eine Restlaufzeit. Kann ich trotzdem wechseln?Selbstverständlich können Sie uns Ihren Auftrag unabhängig von der Restlaufzeit Ihres bisherigen Vertrags bereits jetzt erteilen. Ihr Altlieferant wird dem Wechsel zu uns jedoch nur dann zustimmen, wenn Sie als Wechseltermin das Vertragsende Ihres bisherigen Vertrags angeben.8. Mein bisheriger Anbieter hat seine Preise erhöht. Kann ich jetzt schneller wechseln?Im Fall einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung. Dadurch können Sie Ihren Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit vorzeitig kündigen. Nähere Informationen finden Sie meist in den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters.9. Muss ich meinen bisherigen Vertrag selbst kündigen?Nein, das erledigt frei Haus Energy im Rahmen des Wechsels für Sie. Es kann sogar sein, dass Selbstkündigen zu Verzögerungen führt.10. Entstehen mir durch den Wechsel zu frei Haus Energy irgendwelche Kosten?Der Wechsel zu frei Haus Energy ist für Sie kostenlos. Wechselkosten fallen nicht an.11. Müssen Änderungen am Gas-Hausanschluss vorgenommen werden?Beim Wechsel des Gaslieferanten ist weder eine Änderung am Gas-Hausanschluss noch an der Installation am bzw. im Gebäude notwendig.12. Muss ein neuer/anderer Gaszähler eingebaut werden?Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers oder Messdienstleisters und muss nicht auf Grund eines Lieferantenwechsels ausgetauscht werden. Ein Wechsel wäre nur aus eichrechtlichen Gründen notwendig.13. Wo befindet sich der Gaszähler? Wo steht die Zählernummer?Der Gaszähler befindet sich in der Regel im Eingangs- bzw. Flurbereich der Wohnung oder im Keller. Auskunft hierzu kann auch die Hausverwaltung oder der Hausmeister geben. Die Zählernummer befindet sich meist im Sichtfenster oder als Aufkleber am Gehäuse des Zählers oder natürlich auf der letzten Gasabrechnung. Meist ist die Gaszählernummer auch im Wohnungsübergabeprotokoll oder im Mietvertrag vermerkt.14. Werden mir nach einem Wechsel die an den bisherigen Lieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?Nach einem Wechsel zu frei Haus Energy erhalten Sie von dem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der Ihre geleisteten Abschläge auf den Verbrauch bis zum Wechsel zu frei Haus Energy angerechnet werden. Je nachdem, ob die Summe der geleisteten Abschläge höher oder niedriger als der Schlussrechnungsbetrag ist, wird das Guthaben von Ihrem bisherigen Lieferanten ausgezahlt oder eine Nachzahlung fällig. Bei allen Fragen zu Ihrer Schlussabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren bisherigen Anbieter.15. Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Gas dastehe?Nein! frei Haus Energy sorgt für einen reibungslosen Übergang. Außerdem ist der örtliche Grundversorger immer verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Unterbrechung der Gasversorgung in Folge des Lieferantenwechsels ist somit nicht zu erwarten.16. Ich habe weitere Fragen.Unser kompetentes Service-Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie weitere Fragen zum Thema Energie und frei Haus Energy haben. Sie erreichen uns über das praktische Kontaktformular oder telefonisch über die Hotline. |



Dieser Tarif beinhaltet 3 Monate Preisgarantie: Innerhalb dieser Zeit wird der Preis, auch wenn der Grundversorger erhöht, nicht angehoben (Bruttopreisgarantie). Gültig ab Belieferungsdatum.
Die endgültige Höhe Ihrer Abschlagszahlung ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Vorjahresverbrauch, der uns erst von Ihrem Vorversorger mitgeteilt wird. Die Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben (brutto), bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Der genannte Jahrespreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen.
Als Basis zur Berechnung dienen die Nettopreise (Grundpreis/Monat: 0 € und Arbeitspreis/kWh: ct.) plus 19% Mehrwertsteuer.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Der Wechsel-Bonus in Höhe von 200 € wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.
Jede kWh ist mindestens 1 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif des örtlichen Grundversorgers
frei Haus Energy jetzt auch aus 100% Wasserkraft
Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.
Der Wechsel-Bonus in Höhe von 200 € wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Die Ersparnis beinhaltet alle Rabatte während der Laufzeit.