frei Haus Energy

Fragen & Antworten zur SEPA-Umstellung


Was ist SEPA und warum stellt frei Haus Energy auf SEPA um?


SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Zum SEPA-Raum gehören 32 europäische Länder – neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Monaco.

Ab 1. Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in diesen Ländern ab. Sämtliche Zahlungsdienstleister dürfen aufgrund einer verbindlichen EU-Verordnung dann nur noch SEPA-Überweisungen anbieten. Gleiches gilt für Lastschriften. Daher ist frei Haus Energy – wie auch alle anderen Unternehmen – gezwungen, spätestens bis zu o.g. Zeitpunkt alle Einzugsermächtigungen ihrer Kunden auf das SEPA-Verfahren umzustellen.

Wen betrifft SEPA?

Jede Privatperson und jedes Unternehmen mit einem Bankkonto ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.

Welche SEPA-Zahlverfahren gibt es?

Es gibt die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Kartenzahlung.

Ab wann tritt SEPA in Kraft?

Alle Zahlungen ab dem 1. Februar 2014 werden ausschließlich mit der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) durch die Zahlungsdienstleister abgewickelt.

Was bedeutet SEPA für meine Zahlungen an frei Haus Energy?

  • Das ändert sich für Sie, wenn Sie Abschlags- und Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren von uns einziehen lassen:
    Derzeit stellen wir die bei uns hinterlegten Kontodaten unserer Kunden auf IBAN und BIC um. Dies geschieht automatisch, Sie müssen hier nicht aktiv werden.
  • Das ändert sich für Sie, wenn Sie den Abschlags- und Rechnungsbetrag an uns überweisen:
    In Zukunft bedrucken wir den Zahlschein zu Ihrer Rechnung entsprechend mit IBAN und BIC. Wichtig bei Überweisungen ist, dass Sie ab 1. Februar 2014 nicht mehr die bisherige Bankverbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl angeben, sondern ausschließlich unsere IBAN und BIC verwenden.

Was passiert mit bestehenden Daueraufträgen?


Bestehende Daueraufträge werden von Ihrer Bank automatisch umgestellt. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.

Wo finde ich meine IBAN und BIC?


Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

Hinweis:
Sollten Sie über frei Haus Energy sowohl Strom als auch Gas beziehen oder zu mehreren Lieferstellen einen Vertrag haben, achten Sie bitte unbedingt auf die zu verwendende IBAN und BIC – diese unterscheiden sich je Vertrag. Die Angaben finden Sie bspw. auf dem vorausgefüllten Überweisungsträger oder im Impressum der Rechnungen und Schreiben. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne telefonisch zur Verfügung.


Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe?


Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Zahlungsdienstleister informiert.

Wie werden Verrechnungsschecks im Zusammenhang mit der SEPA-Einführung behandelt?

Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs. Diese behalten daher weiterhin ihre Gültigkeit.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?


Das SEPA-Lastschriftmandat ist mit der bislang bekannten Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Im Unterschied zur bisherigen Einzugsermächtigung erteilen Sie mit dem SEPA-Mandat sowohl frei Haus Energy als Zahlungsempfänger als auch Ihrer Bank (Zahlungsdienstleister) Ihre Zustimmung einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einzuziehen.

Was ist die Mandatsreferenznummer?


Die Mandatsreferenznummer ist ein von frei Haus Energy individuell vergebenes Kennzeichen für Ihre Einzugsermächtigung. Die Mandatsreferenznummer dient in Kombination mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats.

Wo finde ich meine Mandatsreferenznummer?


Sie finden Ihre individuelle Mandatsreferenznummer im Verwendungszweck der jeweiligen Abbuchung.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?


Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang. Sie enthält einen zweistelligen ISO-Ländercode (DE für Deutschland), sowie eine ebenfalls zweistellige Prüfziffer. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer finden Sie ebenfalls im Verwendungszweck der jeweiligen Abbuchung.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet:

Strom: DE35EDS00000438652 Gas: DE35EDG00000438652

Wo finde ich weiterführende Informationen zu SEPA?


Weitere Informationen zur Umstellung auf SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de.

Was Sie zum
Wechseln benötigen

  1. Ihre Zählernummer
  2. Den Namen Ihres derzeitigen Stromanbieters
  3. Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
  4. Ihre Bankverbindung

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frei Haus Energy jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.

 

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Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

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Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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